Definition
Der Bundes-Durchschnittskostensatz, meist B-DKS oder BDKS genannt, ist ein von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichter Referenzwert für die Kosten bestimmter Maßnahmen beziehungsweise Bildungsziele.
Er ist insbesondere für die AZAV-Maßnahmezulassung relevant.
Bedeutung
Der B-DKS hilft Fachkundigen Stellen dabei zu beurteilen, ob kalkulierte Maßnahmekosten im Vergleich zu bereits zugelassenen Angeboten angemessen sind.
Für Bildungsträger ist er deshalb bereits während der Entwicklung einer neuen Maßnahme wichtig.
Eine Kalkulation sollte nicht erst nach Fertigstellung mit dem B-DKS verglichen werden.
Gesetzlicher Hintergrund
§ 3 AZAV bestimmt, dass die Bundesagentur die durchschnittlichen Kostensätze zweijährlich veröffentlicht. Grundlage sind gemeldete Kostensätze zugelassener Maßnahmen der vergangenen Kalenderjahre.
Die Bundesagentur hat die aktuellen B-DKS 2026 für berufliche Weiterbildung zum 1. Juli 2026 veröffentlicht.
Voraussetzungen
Der B-DKS ist keine Förderung, für die eine Person Voraussetzungen erfüllt.
Er ist ein Referenzwert für die Maßnahmekalkulation.
Entscheidend ist die korrekte Zuordnung der Maßnahme zum passenden Bildungs- beziehungsweise Maßnahmebereich.
Ablauf
Bei einer neuen Maßnahme:
- Curriculum erstellen
- UE bestimmen
- Personaleinsatz kalkulieren
- Raum- und Sachkosten berechnen
- Teilnehmerkostensatz bestimmen
- relevanten B-DKS identifizieren
- vergleichen
- Überschreitung analysieren
- besondere Aufwendungen gegebenenfalls begründen
- Kalkulation bei der FKS einreichen
- Benötigte Unterlagen
Typischerweise:
- Maßnahmekalkulation
- Curriculum
- UE-Aufteilung
- Kostenpositionen
- Personaleinsatz
- Gruppengröße
- gegebenenfalls Begründung besonderer Aufwendungen
Kosten
Der B-DKS ist kein Preis, den der Bildungsträger bezahlen muss.
Er ist ein Vergleichswert.
Liegt eine Maßnahme deutlich darüber, muss die höhere Kostenstruktur entsprechend nachvollziehbar sein.
Dauer
Die Werte werden zweijährlich neu veröffentlicht.
Deshalb müssen Bildungsträger bei neuen Zulassungen darauf achten, mit der aktuellen Tabelle zu arbeiten.
Zum Stand August 2026 sind die B-DKS 2026 relevant.
Typische Fehler
- alte B-DKS-Tabelle verwenden
- falsches Bildungsziel auswählen
- B-DKS als festen Maximalpreis verstehen
- besondere Kosten nicht begründen
- Kalkulation nachträglich an Zielwert „hinbiegen“
- UE und Kostenbasis nicht konsistent halten
- Praxisbeispiel
Eine Weiterbildung verursacht aufgrund spezieller technischer Laborgeräte höhere Kosten als der relevante Durchschnitt.
Der Träger dokumentiert detailliert, weshalb diese Ausstattung für das Bildungsziel notwendig ist.
Dadurch wird die Überschreitung nicht einfach als höherer Preis dargestellt, sondern sachlich mit der Maßnahmekonzeption verbunden.
Bedeutung für Bildungsträger
Der B-DKS beeinflusst Produktentwicklung und Preisgestaltung geförderter Weiterbildungen erheblich.
Er sollte deshalb im Produktmanagement verfügbar sein und nicht nur bei der Person liegen, die den Zertifizierungsantrag erstellt.
Digitale Organisation
Software kann:
- aktuelle B-DKS hinterlegen
- Bildungsziele zuordnen
- Kostensätze vergleichen
- Abweichung in Prozent berechnen
- Kalkulationsversionen speichern
- besondere Aufwendungen dokumentieren
- Änderungen historisieren
So wird die Kostenprüfung wesentlich transparenter.
FAQ
Bundes-Durchschnittskostensatz.
Die Bundesagentur für Arbeit.
Die AZAV sieht eine zweijährliche Veröffentlichung vor.
Die BA veröffentlicht für berufliche Weiterbildung aktuell die B-DKS 2026 mit Stand 1. Juli 2026.
Der B-DKS ist ein wichtiger Referenzwert; besondere notwendige Aufwendungen können für die Bewertung höherer Kosten relevant sein.
Verwandte Lexikonbegriffe
Maßnahmekalkulation · Kostenkalkulation · Teilnehmerkostensatz · Maßnahmezulassung · Maßnahmekonzept · Wirtschaftlichkeit · Sparsamkeit · Bundesagentur für Arbeit · Fachkundige Stelle