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Maßnahmezulassung

Definition


Die Maßnahmezulassung ist die Prüfung und Zulassung eines konkreten Bildungs-, Qualifizierungs- oder Aktivierungsangebots durch eine Fachkundige Stelle.


Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Organisation als Ganzes, sondern die konkrete Maßnahme.

Bedeutung


Eine vorhandene Trägerzulassung bedeutet nicht automatisch, dass jede Weiterbildung des Trägers im entsprechenden öffentlichen Förderrahmen genutzt werden kann.


Bei bestimmten Förderinstrumenten muss zusätzlich die konkrete Maßnahme zugelassen sein.


Die Maßnahmezulassung schafft damit eine zweite Qualitätsstufe.


Gesetzlicher Hintergrund


§ 176 SGB III sieht für bestimmte Maßnahmen ausdrücklich eine Zulassung nach §§ 179 und 180 SGB III vor. § 179 regelt die allgemeinen Anforderungen an Maßnahmen; § 180 enthält ergänzende Anforderungen an berufliche Weiterbildung.


§ 3 AZAV konkretisiert unter anderem, dass Ziele, Dauer und Inhalte auf Zielgruppe und Maßnahmeziel abgestimmt sein müssen und aktuelle Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes berücksichtigt werden sollen.

Voraussetzungen


Eine Maßnahme muss unter anderem nachvollziehbar hinsichtlich folgender Punkte aufgebaut sein:


  • Zielgruppe
  • Maßnahmeziel
  • Bildungsziel
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Inhalte
  • Unterrichtsmethoden
  • Dauer
  • Unterrichtseinheiten
  • eingesetztes Personal
  • Räumlichkeiten beziehungsweise Technik
  • Arbeitsmarktrelevanz
  • Kalkulation


Kosten und Dauer müssen angemessen sein.

Ablauf


Typischer Ablauf:


  • Bildungsbedarf feststellen
  • Zielgruppe definieren
  • Bildungsziel festlegen
  • Curriculum entwickeln
  • UE und Dauer planen
  • Personalanforderungen bestimmen
  • Kalkulation erstellen
  • relevante B-DKS prüfen
  • Unterlagen bei FKS einreichen
  • Rückfragen bearbeiten
  • Zulassungsentscheidung erhalten
  • Benötigte Unterlagen


Je nach Maßnahme beispielsweise:


  • Maßnahmekonzept
  • Maßnahmebeschreibung
  • Curriculum
  • Stundenübersicht
  • Zielgruppenbeschreibung
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Dozentenanforderungen
  • Kalkulation
  • Kostenaufstellung
  • gegebenenfalls Praktikumsstruktur
  • Prüfungsinformationen
  • Zertifikatsmuster


Die BA veröffentlicht für bestimmte Maßnahmearten zusätzliche Formulare und Informationen.

Kosten


Neben Gebühren der FKS entstehen hauptsächlich Kosten für Konzeption, Kalkulation und interne Vorbereitung.


Bei vielen Maßnahmen kann der Gesamtaufwand erheblich steigen.


Deshalb ist eine modulare Maßnahmenentwicklung wirtschaftlich sinnvoll.

Dauer


Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere von Komplexität und Qualität der eingereichten Unterlagen ab.


Rückfragen zu Konzept und Kalkulation können das Verfahren verlängern.


Typische Fehler:

  • Zielgruppe zu breit
  • Lernziele nicht klar definiert
  • Inhalte passen nicht zur Dauer
  • UE-Summen widersprüchlich
  • Kalkulation nicht nachvollziehbar
  • veralteter B-DKS verwendet
  • Maßnahme wird nach Zulassung deutlich verändert
  • Dozentenanforderungen nicht passend zum Konzept
  • Praxisbeispiel


Ein AZAV-zugelassener Träger entwickelt einen sechsmonatigen Kurs „Digitales Projektmanagement“.


Die Maßnahme umfasst 700 UE und mehrere Module.


Der Träger definiert Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen, Lernziele und Dozentenprofil.


Anschließend werden Personalkosten, Räume und weitere Kosten kalkuliert und mit dem relevanten B-DKS verglichen.


Die Unterlagen gehen zur FKS.


Nach erfolgreicher Prüfung erhält die konkrete Maßnahme ihr Zertifikat.


Bedeutung für Bildungsträger


Die Maßnahmezulassung sollte eng mit dem Produktmanagement verbunden werden.


Wenn Marketing, Vertrieb und Unterricht jeweils andere Kursdaten verwenden, entstehen schnell Abweichungen.


Eine zentrale „Single Source of Truth“ für das Maßnahmekonzept ist deshalb sinnvoll.

Digitale Organisation


Software kann unter anderem verwalten:


  • Maßnahmeversionen
  • Curricula
  • UE
  • Module
  • Zielgruppen
  • Kalkulationen
  • B-DKS
  • Dozentenprofile
  • Zertifikate
  • Gültigkeitsfristen
  • konkrete Kursdurchgänge


Damit bleibt jederzeit nachvollziehbar, welcher Kurs auf welcher zugelassenen Maßnahme basiert.

FAQ

Nein. Entscheidend ist der jeweilige Förder- und Rechtsrahmen.


Für klassische Bildungsgutscheinangebote grundsätzlich nicht; hier müssen Träger und Weiterbildung zugelassen sein.

 

Wesentliche Änderungen sollten hinsichtlich ihrer Zulassungsrelevanz geprüft und mit der FKS abgestimmt werden.

 

 Die Kalkulation und der relevante Bundes-Durchschnittskostensatz spielen eine wichtige Rolle.

 

Grundsätzlich können auf Basis einer zugelassenen Maßnahme mehrere konkrete Kursdurchgänge organisiert werden, sofern sie den zugelassenen Rahmen einhalten.


 


Verwandte Lexikonbegriffe


AZAV · Trägerzulassung · Maßnahmekonzept · Curriculum · Bildungsziel · Zielgruppe · Maßnahmedauer · Maßnahmekalkulation · BDKS · Teilnehmerkostensatz · Fachkundige Stelle · Maßnahmezertifikat