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Akkreditierung

Unter Akkreditierung versteht man im AZAV-System die formelle Bestätigung der Kompetenz einer Zertifizierungsstelle, als Fachkundige Stelle tätig zu werden. Die Akkreditierung ist klar von der Zulassung eines Bildungsträgers oder einer Bildungsmaßnahme zu unterscheiden.


Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands. Im Bereich der AZAV akkreditiert sie Zertifizierungsstellen, die anschließend Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung prüfen und zulassen dürfen.


Die Akkreditierung betrifft somit die „Prüfer der Bildungsträger“. Ein Bildungsträger selbst wird nicht von der DAkkS akkreditiert. Er beantragt seine Träger- oder Maßnahmezulassung bei einer entsprechend akkreditierten Fachkundigen Stelle.


Im Rahmen der Akkreditierung wird geprüft, ob die Zertifizierungsstelle fachlich kompetent, unabhängig und organisatorisch geeignet ist, die vorgeschriebenen Bewertungen durchzuführen. Die DAkkS beschreibt Fachkundige Stellen im AZAV-Bereich als Zertifizierungsstellen, die auf Grundlage des SGB III und der AZAV Träger und Maßnahmen zulassen.


Für Bildungsträger ist diese Unterscheidung wichtig: DAkkS akkreditiert die Fachkundige Stelle – die Fachkundige Stelle lässt Träger und Maßnahmen zu.


Dadurch entsteht eine mehrstufige Struktur der Qualitätssicherung, bei der die Kompetenz der prüfenden Stelle ebenfalls einer unabhängigen Kontrolle unterliegt.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Stichwörter
AZAV-zugelassene Maßnahme