Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, ist eine zentrale Rechtsgrundlage für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung in Deutschland. Sie ergänzt die Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und konkretisiert, wie fachkundige Stellen akkreditiert sowie Bildungsträger und deren Maßnahmen zugelassen werden.
Die AZAV betrifft insbesondere Bildungsträger, Weiterbildungseinrichtungen, Coaching-Anbieter, Arbeitsvermittler und andere Organisationen, die Maßnahmen anbieten möchten, die im Rahmen der Arbeitsförderung finanziert werden können. Dazu gehören beispielsweise Angebote, die über einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden.
Die Verordnung beschreibt unter anderem Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Trägers, die Qualifikation des Personals, das Qualitätsmanagement sowie die Konzeption und Kalkulation von Maßnahmen. Die Prüfung erfolgt durch eine akkreditierte Fachkundige Stelle.
Für Bildungsträger ist die AZAV deshalb von großer praktischer Bedeutung. Eine entsprechende Trägerzulassung und – je nach Förderinstrument – eine Maßnahmezulassung schaffen die Voraussetzung dafür, bestimmte geförderte Bildungsangebote durchführen zu können.
Die AZAV bildet somit einen verbindlichen Qualitäts- und Zulassungsrahmen für einen bedeutenden Teil der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung und Arbeitsförderung.