Der Akkreditierungsumfang beschreibt, für welche konkreten Tätigkeiten eine Zertifizierungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle als kompetent anerkannt wurde.
Im AZAV-System betrifft dieser Begriff damit primär die Fachkundige Stelle und nicht den Bildungsträger selbst.
Eine FKS kann nur in dem Umfang tätig werden, für den sie über eine entsprechende Akkreditierung verfügt.
Für Bildungsträger ist das bei der Auswahl ihrer Zertifizierungsstelle entscheidend.
Bevor ein Vertrag über eine Träger- oder Maßnahmezulassung abgeschlossen wird, sollte geprüft werden, ob die betreffende Fachkundige Stelle für den benötigten Bereich akkreditiert ist.
Die DAkkS stellt hierfür eine Datenbank mit aktuellen Akkreditierungen zur Verfügung.
Der Akkreditierungsumfang schafft damit Transparenz darüber, welche Konformitätsbewertungen eine Zertifizierungsstelle durchführen darf.
Er ist vom Zertifizierungsumfang beziehungsweise Zulassungsumfang des Bildungsträgers zu unterscheiden.
Vereinfacht:
Akkreditierungsumfang = Was darf die FKS prüfen und zertifizieren?
Zulassungsumfang = Für welche Bereiche wurde der Bildungsträger zugelassen?
Diese Unterscheidung ist für das Verständnis des AZAV-Systems wichtig.
Die DAkkS akkreditiert die Fachkundigen Stellen; diese wiederum führen die Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch.