Der Auditbericht dokumentiert die wesentlichen Ergebnisse eines durchgeführten Audits. Er schafft eine nachvollziehbare Grundlage dafür, welche Bereiche geprüft wurden und welche Feststellungen der Auditor getroffen hat.
Ein Auditbericht kann unter anderem Informationen zum Auditumfang, zu geprüften Standorten und Prozessen, zu beteiligten Personen sowie zu festgestellten Abweichungen enthalten.
Bei einem externen AZAV-Audit ist der Bericht ein wichtiges Element des Zertifizierungs- beziehungsweise Zulassungsverfahrens.
Werden Abweichungen festgestellt, müssen diese häufig innerhalb definierter Fristen bearbeitet werden. Der Bildungsträger sollte daher aus jeder relevanten Feststellung eine konkrete Aufgabe beziehungsweise Korrekturmaßnahme ableiten.
Auch positive Beobachtungen und Verbesserungspotenziale können für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems wertvoll sein.
Auditberichte sollten zentral gespeichert und langfristig nachvollziehbar gehalten werden. Sie liefern wichtige Informationen für spätere Audits, Managementbewertungen und Rezertifizierungen.
Besonders sinnvoll ist die Verknüpfung des Auditberichts mit den daraus resultierenden Maßnahmen. So lässt sich beispielsweise dokumentieren, wer für eine Korrektur verantwortlich ist, bis wann sie umgesetzt werden muss und wann die Wirksamkeit überprüft wurde.
Ein Auditbericht ist damit nicht nur eine Dokumentation der Vergangenheit, sondern ein wichtiges Arbeitsinstrument für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung.