Unter AZAV-Anforderungen versteht man die Gesamtheit der gesetzlichen, regulatorischen und verfahrensbezogenen Voraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Akkreditierung Fachkundiger Stellen sowie der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung relevant sind.
Für Bildungsträger ergeben sich die zentralen Grundlagen insbesondere aus den §§ 176 bis 183 SGB III und aus der AZAV.
Die Anforderungen unterscheiden sich danach, ob eine Träger- oder Maßnahmezulassung betrachtet wird.
Bei der Trägerzulassung stehen beispielsweise Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Organisationsstruktur, Mitarbeiterqualifikation und ein geeignetes System zur Sicherung der Qualität im Mittelpunkt.
Bei der Maßnahmezulassung kommen unter anderem Zielgruppe, Inhalte, Dauer, Methodik, Erfolgsaussichten und Kosten hinzu.
Für berufliche Weiterbildungen gelten ergänzende Anforderungen.
Darüber hinaus sind aktuelle Empfehlungen des Beirats, Umsetzungshinweise und die konkreten Verfahrensanforderungen der Fachkundigen Stelle zu berücksichtigen.
AZAV-Anforderungen sollten deshalb nicht als einmalige Checkliste für ein Audit verstanden werden.
Für einen professionellen Bildungsträger müssen sie in die täglichen Prozesse integriert sein.
Teilnehmerverwaltung, Kursplanung, Dozenteneinsatz, Dokumentation, Beschwerden, Evaluation und Qualitätsverbesserung sollten so organisiert werden, dass die Erfüllung der Anforderungen jederzeit nachvollziehbar ist.
Genau darin liegt der wesentliche Unterschied zwischen einer reinen „Auditvorbereitung“ und einem dauerhaft funktionierenden AZAV-Qualitätsmanagement.