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AZAV-Fachbereich

Ein AZAV-Fachbereich bezeichnet einen abgegrenzten Bereich von Leistungen der Arbeitsförderung, für den eine Fachkundige Stelle akkreditiert beziehungsweise ein Träger zugelassen werden kann.


Die Fachbereiche strukturieren den möglichen Zulassungsumfang.


Je nachdem, welche Arbeitsmarktdienstleistungen ein Anbieter erbringen möchte, benötigt er die passende Trägerzulassung für den entsprechenden Bereich.


Dazu können beispielsweise Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gehören.


Die Wahl des richtigen Fachbereichs ist bereits vor dem Zulassungsantrag wichtig.


Ein Bildungsträger sollte zunächst definieren, welche Leistungen er tatsächlich anbieten möchte und welche Förderinstrumente dafür vorgesehen sind.


Auf dieser Grundlage kann gemeinsam mit einer geeigneten Fachkundigen Stelle bestimmt werden, welcher Zulassungsbereich benötigt wird.


Auch die FKS selbst muss für den betreffenden Bereich akkreditiert sein.


Für wachsende Bildungsträger ist der Fachbereich außerdem bei der Erweiterung der Geschäftstätigkeit wichtig.


Wer neue Arten von Arbeitsmarktdienstleistungen aufnimmt, sollte prüfen, ob der vorhandene Zulassungsumfang ausreichend ist.


Ein digitales Zertifikatsmanagement kann für jeden Standort, Träger und jede Maßnahme hinterlegen, welchem Fachbereich sie zugeordnet sind.


Dadurch wird schnell sichtbar, welche Angebote bereits durch bestehende Zulassungen abgedeckt werden.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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