Die AZAV-Maßnahmezulassung ist die Prüfung und Zulassung eines konkreten Bildungs- oder Arbeitsförderungsangebots. Während die Trägerzulassung die grundsätzliche Eignung der Organisation bestätigt, bezieht sich die Maßnahmezulassung auf einen bestimmten Kurs, ein Coaching, eine Umschulung oder eine andere definierte Maßnahme.
Rechtliche Grundlagen sind insbesondere § 179 SGB III und § 3 AZAV. Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung kommen zusätzliche Anforderungen nach § 180 SGB III und § 4 AZAV hinzu.
Bei der Prüfung betrachtet die Fachkundige Stelle unter anderem, ob die Maßnahme für die vorgesehene Zielgruppe geeignet ist, ob eine erfolgreiche Teilnahme erwartet werden kann und ob Aufbau, Inhalte, Dauer und Methoden zweckmäßig sind. Außerdem spielt die Kalkulation der Maßnahmekosten eine wichtige Rolle.
Der Träger muss deshalb ein detailliertes Maßnahmekonzept erstellen. Dazu gehören typischerweise Bildungsziel, Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen, Unterrichtsinhalte, zeitlicher Aufbau, Unterrichtsformen, Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation.
Eine Maßnahmezulassung ist besonders relevant für Angebote, die beispielsweise über einen Bildungsgutschein oder andere förderrechtliche Instrumente finanziert werden sollen.
Sie stellt sicher, dass nicht nur der Anbieter, sondern auch das konkrete Bildungsangebot definierte Qualitäts-, Wirtschaftlichkeits- und Förderanforderungen erfüllt.