Zum Inhalt springen

AZAV-Trägerzulassung

Die AZAV-Trägerzulassung ist die Zulassung eines Unternehmens oder einer Organisation als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Grundlage sind insbesondere § 178 SGB III sowie die konkretisierenden Bestimmungen der AZAV.


Bei der Trägerzulassung wird nicht ein einzelner Kurs geprüft, sondern der Bildungsträger als Organisation. Eine Fachkundige Stelle untersucht beispielsweise, ob der Träger leistungsfähig und zuverlässig ist, ob geeignete Organisations- und Personalstrukturen vorhanden sind und ob die eingesetzten Mitarbeiter über die notwendigen fachlichen und pädagogischen Qualifikationen verfügen.


Ein weiterer zentraler Bereich ist das Qualitätsmanagement. Der Bildungsträger muss nachvollziehbare Prozesse zur Planung, Durchführung, Überwachung und Verbesserung seiner Leistungen nachweisen können. Dazu können beispielsweise Teilnehmerbefragungen, Beschwerdemanagement, interne Audits, Kennzahlen, Mitarbeiterqualifizierung und Managementbewertungen gehören.


Eine Trägerzulassung kann sich auf bestimmte Fachbereiche beziehen. Welche Fachbereiche benötigt werden, hängt davon ab, welche Arten von Maßnahmen der Träger durchführen möchte.


Die Trägerzulassung allein bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede angebotene Weiterbildung förderfähig ist. Für viele geförderte Angebote muss zusätzlich die konkrete Maßnahme zugelassen werden.


Damit ist die AZAV-Trägerzulassung die organisatorische Grundlage für Bildungsträger, die sich im Bereich öffentlich geförderter Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsmaßnahmen positionieren möchten.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

Kontaktieren Sie uns

Diesen Beitrag teilen
Stichwörter
AZAV-Zulassung