Ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger ist eine Organisation, die von einer akkreditierten Fachkundigen Stelle für einen oder mehrere Bereiche der Arbeitsförderung zugelassen wurde. Fachlich genauer ist die Bezeichnung „nach AZAV zugelassener Träger“, obwohl sich der Begriff AZAV-zertifiziert im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert hat.
Für die Zulassung muss ein Bildungsträger verschiedene organisatorische und qualitative Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine leistungsfähige Unternehmensorganisation, qualifiziertes Personal, klar definierte Verantwortlichkeiten sowie Verfahren zur Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität.
Ein wichtiger Bestandteil ist deshalb das Qualitätsmanagementsystem. Prozesse wie Teilnehmeraufnahme, Kursplanung, Dozenteneinsatz, Beschwerdebearbeitung, Evaluation, Dokumentation und Verbesserung sollten nachvollziehbar beschrieben und tatsächlich umgesetzt werden.
Die AZAV-Zulassung ermöglicht es dem Träger, im zugelassenen Bereich Maßnahmen der Arbeitsförderung anzubieten. Soll eine konkrete Maßnahme beispielsweise über einen Bildungsgutschein gefördert werden, benötigt allerdings regelmäßig auch die betreffende Maßnahme eine entsprechende Zulassung.
Für Teilnehmer und öffentliche Stellen schafft die Trägerzulassung einen nachvollziehbaren Qualitätsrahmen.
Für den Bildungsträger selbst bedeutet sie gleichzeitig laufende Verpflichtungen: Qualitätsmanagement und Dokumentation müssen gepflegt, Änderungen berücksichtigt und die Voraussetzungen für die Zulassung dauerhaft eingehalten werden.