Eine AZAV-zugelassene Maßnahme ist ein konkretes Bildungs-, Aktivierungs- oder Qualifizierungsangebot, dessen Voraussetzungen von einer akkreditierten Fachkundigen Stelle geprüft und bestätigt wurden. Die Maßnahmezulassung baut grundsätzlich auf der entsprechenden Trägerzulassung auf.
Bei der Zulassung wird geprüft, ob das Angebot die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dabei spielen unter anderem die Zielgruppe, die Bildungs- beziehungsweise Eingliederungsziele, Inhalte, Lehrmethoden, Dauer, personelle Ausstattung und Kosten eine Rolle.
Bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen kommen zusätzliche gesetzliche Anforderungen hinzu. Die Maßnahme soll beispielsweise berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, erweitern oder an veränderte Anforderungen anpassen beziehungsweise bestimmte weiterbildungsrechtliche Ziele verfolgen.
Für Bildungsträger ist die Zulassung besonders relevant, wenn Teilnehmer Förderinstrumente wie einen Bildungsgutschein nutzen sollen. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass für entsprechende Gutscheinangebote grundsätzlich sowohl eine zugelassene Maßnahme als auch ein zugelassener Träger erforderlich sind.
Eine AZAV-zugelassene Maßnahme muss entsprechend dem geprüften Konzept durchgeführt werden. Wesentliche Änderungen an Inhalten, Dauer, Kosten oder organisatorischen Rahmenbedingungen können deshalb zulassungsrelevant sein.
Eine professionelle Maßnahmenverwaltung sollte Versionen, Teilnehmer, Dozenten, Termine, Anwesenheiten, Nachweise und Änderungen zentral dokumentieren, damit die genehmigte Struktur jederzeit nachvollziehbar bleibt.