Der Entzug der Zulassung bezeichnet den Verlust einer zuvor bestehenden Träger- oder Maßnahmezulassung aufgrund relevanter Umstände oder nicht mehr erfüllter Voraussetzungen.
Für einen Bildungsträger kann dies erhebliche Auswirkungen haben, da die entsprechende Zulassung eine Grundlage für die Durchführung bestimmter geförderter Maßnahmen darstellt.
Ein Entzug kommt nicht wegen jeder geringfügigen Abweichung automatisch in Betracht. Probleme werden üblicherweise entsprechend ihrer Art und Bedeutung bewertet und können zunächst Korrekturmaßnahmen erforderlich machen.
Werden jedoch wesentliche Anforderungen dauerhaft nicht erfüllt oder schwerwiegende Mängel nicht behoben, können weitergehende Konsequenzen entstehen.
Die Bundesagentur für Arbeit weist im Bereich ihrer Qualitätssicherung darauf hin, dass bei nach AZAV zugelassenen Maßnahmen die Fachkundige Stelle bewertet, ob festgestellte Mängel Zulassungskriterien berühren.
Für Bildungsträger ist Prävention daher entscheidend. Ein funktionierendes Qualitätsmanagement sollte Mängel möglichst erkennen, bevor sie die Zulassung gefährden.
Besonders wichtig sind interne Audits, Beschwerdemanagement, Kennzahlen, Korrekturmaßnahmen und eine konsequente Wirksamkeitsprüfung.
Auch Änderungen in Organisation und Maßnahmedurchführung sollten kontrolliert erfolgen.
Kommt es zu einem Entzug, müssen die konkreten rechtlichen und organisatorischen Folgen im Einzelfall geprüft werden.