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Erweiterung der Zulassung

Die Erweiterung der Zulassung bedeutet, dass ein bereits zugelassener Bildungsträger seinen bestehenden Zulassungsumfang vergrößert.


Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn zusätzliche Fachbereiche angeboten oder neue Tätigkeitsfelder in die bestehende Trägerzulassung aufgenommen werden sollen.


Die Erweiterung erfolgt über eine akkreditierte Fachkundige Stelle. Diese prüft, ob der Träger auch für den zusätzlichen Bereich die erforderlichen organisatorischen, personellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt.


Je nach Umfang der Erweiterung können zusätzliche Dokumente, Qualifikationsnachweise oder Auditprüfungen erforderlich sein.


Eine Zulassungserweiterung sollte möglichst früh in die strategische Planung einbezogen werden.


Möchte ein Weiterbildungsträger beispielsweise zukünftig neben beruflichen Weiterbildungen auch andere Formen von Arbeitsmarktdienstleistungen anbieten, sollte zunächst geprüft werden, ob der bestehende Fachbereich dies abdeckt.


Die Erweiterung betrifft dabei die Trägerzulassung. Für einzelne neue Bildungsangebote können zusätzlich konkrete Maßnahmezulassungen erforderlich werden.


Im internen Zertifizierungsmanagement sollte jederzeit erkennbar sein, welche Fachbereiche aktuell zugelassen sind und welche Erweiterungsverfahren laufen.


Dadurch können Vertrieb, Kursplanung und Qualitätsmanagement auf denselben aktuellen Informationsstand zugreifen.


Die konkreten Anforderungen werden mit der zuständigen Fachkundigen Stelle für den jeweiligen Fall geklärt.


NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Änderung der Zulassung