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Hauptabweichung

Als Hauptabweichung wird in der Zertifizierungspraxis häufig eine schwerwiegende Nichtkonformität bezeichnet, bei der eine wesentliche Anforderung nicht erfüllt ist oder ein wichtiger Bestandteil des Managementsystems nicht wirksam funktioniert.


Der Begriff ist dabei nicht als eigenständige allgemeine Definition der AZAV zu verstehen. Seine konkrete Verwendung und Einstufung richtet sich nach dem Zertifizierungsverfahren der jeweiligen Fachkundigen Stelle.


Eine schwerwiegende Abweichung kann beispielsweise vorliegen, wenn ein zentraler vorgeschriebener Qualitätsprozess überhaupt nicht implementiert ist oder systematische Mängel bestehen.


Solche Feststellungen besitzen typischerweise eine größere Bedeutung für eine Zertifizierungsentscheidung als einzelne geringfügige Fehler.


Der Bildungsträger muss deshalb zeitnah analysieren, weshalb die Abweichung entstanden ist, und geeignete Korrekturmaßnahmen umsetzen.


Wichtig ist eine systematische Ursachenanalyse. Nur das offensichtliche Symptom zu beseitigen reicht bei gravierenden Problemen häufig nicht aus.


Nach der Umsetzung muss die Fachkundige Stelle gegebenenfalls prüfen können, ob die Korrektur ausreichend und wirksam ist.


Hauptabweichungen sollten intern höchste Priorität besitzen.


Digitale Aufgaben- und Maßnahmenverwaltung kann dafür sorgen, dass Verantwortlichkeiten, Fristen, Nachweise und Wirksamkeitsprüfungen transparent verfolgt werden.


Die konkrete Folge einer als schwerwiegend bewerteten Abweichung hängt jedoch immer vom jeweiligen Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren ab.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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Nichtkonformität