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Korrekturmaßnahme

Eine Korrekturmaßnahme ist eine Maßnahme, mit der die Ursache einer festgestellten Nichtkonformität beseitigt werden soll. Ziel ist es, zu verhindern, dass das gleiche Problem erneut auftritt.


Sie ist deshalb von einer unmittelbaren Fehlerkorrektur zu unterscheiden.


Beispiel: Bei einem Audit wird festgestellt, dass bei einem Dozenten ein Qualifikationsnachweis fehlt. Das nachträgliche Einholen des Dokuments korrigiert zunächst den konkreten Fehler.


Eine echte Korrekturmaßnahme untersucht zusätzlich, weshalb der Nachweis überhaupt fehlen konnte.


Vielleicht existiert kein verbindlicher Prüfprozess für neue Dozenten. Die Korrekturmaßnahme könnte dann darin bestehen, einen standardisierten Freigabeprozess einzuführen, bei dem vor dem ersten Einsatz automatisch geprüft wird, ob alle notwendigen Dokumente vorliegen.


Korrekturmaßnahmen sollten eindeutig dokumentiert werden. Sinnvoll sind Angaben zu Ursache, Verantwortlichem, Umsetzungstermin und erforderlichen Nachweisen.


Nach der Umsetzung folgt idealerweise eine Wirksamkeitsprüfung.


Für AZAV-Träger ist dieses Vorgehen besonders wichtig, weil kontinuierliche Verbesserung ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems ist.


Eine Softwarelösung kann Abweichungen direkt mit den daraus resultierenden Aufgaben verbinden und überwachen, ob diese fristgerecht abgeschlossen wurden.


Damit wird aus einer Auditfeststellung ein nachvollziehbarer Verbesserungsprozess.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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