Die Maßnahmezulassung ist die formelle Zulassung eines konkret definierten Angebots der Arbeitsförderung durch eine Fachkundige Stelle. Sie ergänzt die Trägerzulassung und stellt sicher, dass auch die einzelne Maßnahme die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Grundlage ist insbesondere § 179 SGB III. Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gelten zusätzlich § 180 SGB III sowie die konkretisierenden Bestimmungen der AZAV.
Im Rahmen der Prüfung wird untersucht, ob die Maßnahme nach Gestaltung, Inhalt, Methodik und Dauer geeignet ist, das vorgesehene Ziel zu erreichen. Außerdem werden die Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen, personellen Ressourcen und die Wirtschaftlichkeit beziehungsweise Kostenstruktur berücksichtigt.
Dafür erstellt der Träger eine detaillierte Maßnahmedokumentation. Dazu gehören häufig ein Maßnahmekonzept, Curriculum oder Lehrplan, Stundenumfang, eingesetzte Unterrichtsformen, Dozentenanforderungen und eine nachvollziehbare Kalkulation.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält die Maßnahme eine Zulassung und entsprechende Identifikations- beziehungsweise Zertifikatsdaten.
Für Bildungsträger ist wichtig, die zugelassene Maßnahmestruktur im laufenden Betrieb einzuhalten. Änderungen sollten deshalb dokumentiert und hinsichtlich ihrer Zulassungsrelevanz geprüft werden.
Eine systematische digitale Verwaltung von Versionen, Kosten, Unterrichtseinheiten, Teilnehmern und Dozenten erleichtert die dauerhafte Nachvollziehbarkeit erheblich.