Zum Inhalt springen

Rezertifizierung

Die Rezertifizierung bezeichnet die erneute Prüfung eines bereits zugelassenen beziehungsweise zertifizierten Trägers vor oder im Zusammenhang mit dem Ende eines bestehenden Zertifizierungszyklus. Im AZAV-Kontext wird der Begriff in der Praxis häufig für eine erneute Trägerzulassung verwendet.


Ziel der Rezertifizierung ist es zu überprüfen, ob der Träger die relevanten Anforderungen weiterhin erfüllt und sein Qualitätsmanagement tatsächlich dauerhaft umgesetzt hat.


Anders als bei einer Erstzulassung kann die Fachkundige Stelle dabei auf Erfahrungen und Dokumentationen aus dem bisherigen Zulassungszeitraum zurückgreifen. Relevant sind beispielsweise interne Audits, Managementbewertungen, Beschwerden, Teilnehmerfeedback, Kennzahlen, Personalentwicklung und umgesetzte Verbesserungsmaßnahmen.


Auch organisatorische Veränderungen seit der letzten Zulassung spielen eine wichtige Rolle. Dazu können neue Standorte, veränderte Verantwortlichkeiten, zusätzliche Fachbereiche oder geänderte Prozesse gehören.


Eine Rezertifizierung sollte frühzeitig vorbereitet werden. Fehlende Dokumentationen aus mehreren Jahren lassen sich unmittelbar vor dem Audit oft nur mit erheblichem Aufwand rekonstruieren.


Deshalb ist ein kontinuierlich gepflegtes Qualitätsmanagement wesentlich effizienter als eine punktuelle Vorbereitung.


Ein digitales QM- und Bildungsmanagement kann Fristen, Auditberichte, Maßnahmen, Zertifikate und Nachweise zentral speichern. Dadurch stehen bei der nächsten Rezertifizierung bereits viele der benötigten Informationen strukturiert zur Verfügung.


NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

Kontaktieren Sie uns

Diesen Beitrag teilen
Stichwörter
Erstzulassung