Ein Wiederholungsaudit ist eine erneute umfassende Auditprüfung nach einem vorherigen Zertifizierungs- beziehungsweise Zulassungszeitraum. Im praktischen Sprachgebrauch steht es häufig im Zusammenhang mit einer Rezertifizierung.
Im Unterschied zum Erstaudit kennt die Fachkundige Stelle beziehungsweise der Auditor die Organisation bereits aus vorherigen Prüfungen. Dadurch können Entwicklungen seit dem letzten Audit besonders betrachtet werden.
Von Interesse ist beispielsweise, ob frühere Abweichungen wirksam beseitigt wurden, ob interne Audits regelmäßig stattfinden und ob sich das Qualitätsmanagement weiterentwickelt hat.
Auch Beschwerden, Kennzahlen, Teilnehmerfeedback, Personalveränderungen und Managementbewertungen können wichtige Nachweise darstellen.
Ein Wiederholungsaudit ist daher nicht nur eine erneute Kontrolle derselben Dokumente. Es bietet die Möglichkeit zu bewerten, ob das Qualitätsmanagement über einen längeren Zeitraum tatsächlich funktioniert hat.
Bildungsträger profitieren von einer kontinuierlichen Dokumentation. Wenn QM-Prozesse, Verbesserungsmaßnahmen und relevante Nachweise laufend gepflegt werden, lässt sich der Auditaufwand wesentlich reduzieren.
Vor dem Wiederholungsaudit sollte außerdem überprüft werden, ob sich Zulassungsumfang, Fachbereiche, Standorte oder andere wesentliche Rahmenbedingungen verändert haben.
Die konkrete Ausgestaltung des Audits richtet sich nach dem jeweiligen Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren der zuständigen Fachkundigen Stelle.