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Zertifikatserweiterung

Eine Zertifikatserweiterung ist erforderlich beziehungsweise sinnvoll, wenn ein bereits zugelassener Träger seinen bestehenden zertifizierten Tätigkeitsumfang erweitern möchte und die neue Tätigkeit nicht vom bisherigen Zulassungsumfang umfasst wird.


Typische Beispiele sind die Aufnahme eines weiteren AZAV-Fachbereichs, zusätzliche organisatorische Bereiche oder andere wesentliche Erweiterungen des bisherigen Angebots.


Der Träger wendet sich hierfür an seine Fachkundige Stelle. Diese prüft, welche zusätzlichen Voraussetzungen und Nachweise für die gewünschte Erweiterung erforderlich sind.


Der Umfang der Prüfung hängt davon ab, wie stark sich der neue Bereich vom bereits zertifizierten Tätigkeitsfeld unterscheidet.


Unter Umständen müssen zusätzliche Prozessbeschreibungen, Personalqualifikationen oder andere Nachweise eingereicht werden.


Eine Zertifikatserweiterung sollte möglichst geplant erfolgen. Bildungsträger sollten bereits bei der Entwicklung neuer Geschäftsbereiche prüfen, ob die vorhandene Trägerzulassung ausreicht.


Andernfalls kann es passieren, dass ein Angebot fertig entwickelt ist, aber noch nicht im gewünschten förderrechtlichen Rahmen durchgeführt werden kann.


Ein digitales Zertifikatsmanagement kann den aktuellen Zulassungsumfang transparent darstellen und neue Projekte mit bestehenden Fachbereichen vergleichen.


Die genaue Vorgehensweise einer Erweiterung richtet sich nach dem Einzelfall sowie den Anforderungen der zuständigen Fachkundigen Stelle.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Zertifikatsgültigkeit