Der Zulassungsumfang beschreibt den konkreten Umfang, für den einem Träger oder einer Maßnahme eine Zulassung erteilt wurde. Er ist entscheidend dafür, welche Tätigkeiten, Fachbereiche, Standorte oder Angebote durch die bestehende Zulassung abgedeckt sind.
Bei einer Trägerzulassung kann sich der Umfang beispielsweise auf bestimmte Fachbereiche der Arbeitsförderung beziehen. Je nach Organisation können auch Standorte und organisatorische Einheiten für die Bewertung relevant sein.
Bei einer Maßnahmezulassung wird der Umfang durch die konkret geprüfte Maßnahme bestimmt. Dazu gehören beispielsweise Bildungsziel, Zielgruppe, Dauer, Unterrichtsform, Inhalte und weitere definierte Merkmale.
Für den Bildungsträger bedeutet das: Eine bestehende AZAV-Zulassung sollte nicht pauschal als Freigabe für sämtliche denkbaren Bildungsangebote verstanden werden.
Wer neue Leistungsbereiche, zusätzliche Standorte oder wesentlich veränderte Maßnahmen einführen möchte, sollte zunächst prüfen, ob dies vom bestehenden Zulassungsumfang erfasst ist.
Ein gutes Zertifizierungsmanagement dokumentiert deshalb für jedes Zertifikat genau, welche Bereiche und Angebote darin enthalten sind.
In einer Bildungsmanagement-Software können Zertifikate, Fachbereiche, Maßnahmen und Standorte miteinander verknüpft werden. Dadurch lässt sich schnell erkennen, welche Zulassung für ein bestimmtes Angebot gilt und wann gegebenenfalls eine Erweiterung erforderlich wird.