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Zulassungsvoraussetzungen

Als Zulassungsvoraussetzungen werden die Anforderungen bezeichnet, die ein Träger beziehungsweise eine Maßnahme erfüllen muss, um nach SGB III und AZAV zugelassen werden zu können.


Für Träger sind die Anforderungen insbesondere in § 178 SGB III und § 2 AZAV konkretisiert. Bewertet werden beispielsweise Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, fachliche und personelle Voraussetzungen sowie ein geeignetes System zur Sicherung der Qualität.


Der Träger muss deshalb nicht nur erklären, dass er professionell arbeitet, sondern dies anhand geeigneter Strukturen und Nachweise nachvollziehbar machen. Dazu gehören unter anderem klare Verantwortlichkeiten, qualifiziertes Personal, geregelte Unternehmensprozesse und Verfahren zur Qualitätssicherung.


Für Maßnahmen ergeben sich zusätzliche Voraussetzungen aus § 179 SGB III und § 3 AZAV. Berufliche Weiterbildungen unterliegen ergänzend § 180 SGB III und § 4 AZAV.


Dabei geht es unter anderem um Erfolgsaussichten, Zweckmäßigkeit, Zielgruppe, Inhalte, Dauer und Kosten.


Welche konkreten Nachweise erforderlich sind, hängt daher vom beantragten Fachbereich und der jeweiligen Maßnahme ab.


Für Bildungsträger empfiehlt es sich, Zulassungsvoraussetzungen nicht nur während eines Audits zu beachten. Sie sollten dauerhaft in den betrieblichen Prozessen verankert sein, damit Zulassung und tägliche Praxis miteinander übereinstimmen.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Zulassungsantrag