Eine Aufstiegsfortbildung dient dazu, eine höhere berufliche Qualifikation zu erwerben und dadurch zusätzliche Fach-, Führungs- oder Managementaufgaben übernehmen zu können.
Typische Beispiele sind Qualifikationen zum Meister, Fachwirt oder vergleichbare weiterführende Berufsabschlüsse.
Aufstiegsfortbildungen setzen häufig einen bestehenden Berufsabschluss und Berufserfahrung voraus.
Sie unterscheiden sich damit von Anpassungsfortbildungen.
Während Anpassungsfortbildungen vorhandene Kenntnisse aktualisieren, zielt eine Aufstiegsfortbildung auf eine höhere berufliche Ebene.
Auch im SGB III wird der berufliche Aufstieg ausdrücklich als mögliches Ziel beruflicher Weiterbildung genannt.
Je nach Weiterbildung können Prüfungen bei einer Kammer oder anderen zuständigen Institutionen vorgesehen sein.
Für Bildungsträger bedeutet dies, dass Curriculum und Unterricht eng an den jeweiligen Prüfungsanforderungen ausgerichtet werden sollten.
Teilnehmer benötigen außerdem transparente Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsverfahren und möglichen Abschlüssen.
Digitale Bildungsverwaltung kann entsprechende Fortbildungswege abbilden.
Ein Teilnehmer kann beispielsweise zunächst eine Grundqualifikation erwerben und anschließend automatisch für passende Aufbauprogramme vorgeschlagen werden.
Aufstiegsfortbildung verbindet damit Weiterbildung und langfristige berufliche Karriereentwicklung.