Die Externenprüfung ermöglicht es Personen mit umfangreicher Berufserfahrung, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben, ohne zuvor eine reguläre Ausbildung in diesem Beruf absolviert zu haben.
Die Prüfung findet bei der zuständigen Stelle statt, beispielsweise bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Eine zentrale Voraussetzung ist in der Regel ausreichend einschlägige Berufserfahrung.
Die Bundesagentur für Arbeit erläutert, dass häufig mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen werden muss. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären dies beispielsweise 4,5 Jahre Berufserfahrung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Nachweise ausreichender beruflicher Kompetenzen berücksichtigt werden.
Viele Teilnehmer besuchen vor der Externenprüfung einen Vorbereitungskurs.
Solche Lehrgänge können unter individuellen Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Für Bildungsträger ist wichtig, klar zwischen Vorbereitungskurs und eigentlicher Prüfung zu unterscheiden.
Die Prüfungszulassung entscheidet die zuständige Kammer beziehungsweise Stelle.
Eine digitale Vorbereitungskursverwaltung kann Prüfungszulassung, Lernmodule, Prüfungstermin und Ergebnis miteinander verbinden.
Die Externenprüfung ist damit ein besonders effizienter Weg für erfahrene Arbeitnehmer ohne formalen Berufsabschluss.