Eine überbetriebliche Umschulung wird überwiegend bei einem Bildungsträger oder einer spezialisierten Bildungseinrichtung durchgeführt.
Im Unterschied zur betrieblichen Umschulung ist der Teilnehmer nicht primär in einem einzelnen Ausbildungsbetrieb tätig.
Theoretische und praktische Bildungsinhalte werden weitgehend vom Bildungsträger organisiert.
Um reale Berufserfahrung zu vermitteln, gehören häufig betriebliche Praktikums- oder Lernphasen zur Umschulung.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Umschulungen auch bei Bildungsträgern stattfinden können und dort Praxisphasen in Betrieben integriert werden.
Ziel bleibt der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses.
Dafür muss die Maßnahme auf die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen vorbereiten.
Für Bildungsträger ist eine überbetriebliche Umschulung besonders komplex.
Neben Unterricht müssen Praktikumsplätze, Kammerkommunikation, Prüfungsanmeldungen und Teilnehmerbetreuung koordiniert werden.
Auch die Qualifikation der Lehrkräfte und eine geeignete technische Ausstattung spielen eine wichtige Rolle.
Digitale Bildungsverwaltung kann Theorie, Praxis und Prüfung in einer gemeinsamen Teilnehmerakte abbilden.
So lässt sich nachvollziehen, welche Lernabschnitte absolviert wurden und ob alle Voraussetzungen für die spätere Abschlussprüfung erfüllt sind.