Ein Ausbilder ist eine Person, die berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt und Lernende insbesondere in praktischen beruflichen Prozessen anleitet.
Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit betrieblicher Berufsausbildung verwendet, kann aber auch bei Umschulungen und anderen praxisorientierten Bildungsformen relevant sein.
Ausbilder verbinden theoretische Inhalte mit praktischer Anwendung. Sie erklären Arbeitsabläufe, begleiten Übungen und beurteilen den Lernfortschritt.
Je nach Ausbildungs- oder Maßnahmenart können besondere gesetzliche oder berufsrechtliche Anforderungen an die Ausbildereignung bestehen.
Bei Bildungsträgern muss deshalb geprüft werden, welche Anforderungen für das jeweilige Bildungsangebot konkret gelten.
Im AZAV-System gilt zusätzlich die allgemeine Anforderung, dass Leitung, Lehr- und Fachkräfte für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme geeignet sein müssen.
Qualifikationsnachweise sollten deshalb systematisch dokumentiert werden.
Bei Umschulungen können außerdem Praxisbetriebe und externe Ausbildungsorte beteiligt sein.
Eine zentrale Bildungsverwaltung sollte darstellen können, welcher Ausbilder für welchen Teilnehmer beziehungsweise Ausbildungsabschnitt zuständig ist.
Ergänzend können Ausbildungspläne, Praxiszeiten, Bewertungen und Nachweise gespeichert werden.
Dadurch lässt sich insbesondere bei längeren abschlussorientierten Maßnahmen nachvollziehen, welche praktischen Lerninhalte bereits vermittelt und welche Kompetenzen noch erreicht werden müssen.