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Beratungsgespräch

Ein Beratungsgespräch dient dazu, Interessenten oder Teilnehmer über Bildungsangebote, Voraussetzungen und mögliche nächste Schritte zu informieren.


Es kann telefonisch, persönlich oder digital stattfinden.


Eine gute Bildungsberatung beginnt mit der Frage nach dem Ziel der Person.


Soll ein Berufsabschluss erworben, eine bestehende Qualifikation erweitert oder die berufliche Situation verbessert werden?


Anschließend kann geprüft werden, welches Bildungsangebot grundsätzlich geeignet ist.


Bei öffentlich geförderten Weiterbildungen sollte klar zwischen Bildungsberatung des Trägers und Förderberatung durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unterschieden werden.


Der Bildungsträger kann seine Maßnahme, Zulassung und organisatorischen Bedingungen erläutern.


Die individuelle Förderentscheidung trifft jedoch die zuständige öffentliche Stelle.


Im Beratungsgespräch sollten deshalb keine ungesicherten Förderzusagen gemacht werden.


Für den Bildungsträger ist eine kurze Dokumentation hilfreich.


Sie kann beispielsweise Beratungsdatum, gewünschtes Bildungsziel, empfohlenen Kurs und offene nächste Schritte enthalten.


Dabei gilt auch hier: nur relevante personenbezogene Informationen erfassen.


Digitale Interessentenverwaltung ermöglicht, aus dem Beratungsgespräch direkt Aufgaben zu erzeugen.


Wenn der Interessent anschließend einen Gutschein oder notwendige Dokumente erhält, kann der Beratungsfall weitergeführt und schließlich in eine Teilnehmeraufnahme überführt werden.


NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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