Die Dozentenqualifikation beschreibt die fachlichen, methodischen und gegebenenfalls pädagogischen Voraussetzungen, die eine Lehrkraft für die Durchführung eines Bildungsangebots benötigt.
Welche Anforderungen bestehen, hängt von Thema, Zielgruppe und Maßnahmeart ab.
Für einen technischen Weiterbildungskurs können beispielsweise einschlägiger Berufsabschluss und praktische Berufserfahrung besonders wichtig sein. Bei Coaching- oder sozialpädagogischen Maßnahmen können andere Qualifikationen erforderlich sein.
Im AZAV-Kontext hat die Qualifikation eine klare Bedeutung. § 178 SGB III verlangt, dass Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung erwarten lassen.
Ein Bildungsträger sollte daher bereits bei der Maßnahmenplanung festlegen, welche Mindestanforderungen an Dozenten gelten.
Vor dem Einsatz sollten entsprechende Nachweise geprüft werden.
Typische Dokumente sind Lebenslauf, Berufsabschluss, Hochschulabschluss, Zertifikate, Fortbildungsnachweise und Referenzen.
Wichtig ist nicht allein das Vorhandensein möglichst vieler Zertifikate. Die Qualifikation muss zum konkreten Unterrichtseinsatz passen.
Eine digitale Qualifikationsmatrix kann dabei helfen.
Sie verbindet Dozenten mit Themen, Maßnahmen und nachgewiesenen Kompetenzen.
Dadurch wird bereits bei der Kursplanung sichtbar, ob die vorgesehene Lehrkraft den definierten Anforderungen entspricht.