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Dozentenvertrag

Ein Dozentenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Bildungsträger und einer Lehrkraft beziehungsweise einem externen Dozenten.


Welche Vertragsform geeignet ist, hängt vom konkreten Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnis ab und sollte rechtlich korrekt ausgestaltet werden.


Bei freien Dozenten können beispielsweise Unterrichtsleistung, Honorar, Termine, Vor- und Nachbereitung sowie Nutzung von Unterrichtsmaterialien geregelt werden.


Bei angestellten Lehrkräften gelten dagegen arbeitsrechtliche Vertragsstrukturen.


Der Begriff „Dozentenvertrag“ sagt daher allein noch nichts darüber aus, ob eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit vorliegt.


Bildungsträger sollten diese Einordnung nicht lediglich anhand der Vertragsüberschrift vornehmen.


Organisatorisch sollte der Vertrag mit dem jeweiligen Dozentenprofil verbunden sein.


Neben Vertragsdaten sind außerdem Qualifikationsnachweise wichtig, da für AZAV-relevante Maßnahmen geeignete Lehr- und Fachkräfte eingesetzt werden müssen.


Eine digitale Dozentenakte kann daher Vertrag, Lebenslauf, Zertifikate und Unterrichtseinsätze gemeinsam verwalten.


Bei Honorarvereinbarungen lassen sich zusätzlich vereinbarte Stundensätze hinterlegen.


Nach Durchführung können dokumentierte Unterrichtsstunden die Grundlage für Abrechnung bilden.


Der Dozentenvertrag ist somit Bestandteil eines umfassenden Personal- und Ressourcenmanagements.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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