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Eignungsfeststellung

Eine Eignungsfeststellung dient dazu zu prüfen, ob eine Person die notwendigen Voraussetzungen für eine bestimmte Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme besitzt.


Dabei können beispielsweise fachliche Vorkenntnisse, Sprachkenntnisse oder bestimmte berufliche Voraussetzungen betrachtet werden.


Ziel ist nicht, Teilnehmer möglichst stark auszusortieren.


Vielmehr soll verhindert werden, dass Personen in eine Maßnahme aufgenommen werden, die nicht zu ihrer Ausgangssituation oder ihrem Bildungsziel passt.


Die Ausgestaltung kann je nach Kurs sehr unterschiedlich sein.


Mögliche Instrumente sind Beratungsgespräche, Kompetenztests, Einstufungstests oder Prüfung vorhandener Zeugnisse.


Bei geförderten Maßnahmen muss die Eignungsfeststellung zu den vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen und dem zugelassenen Maßnahmekonzept passen.


Eine transparente Dokumentation ist sinnvoll.


Dabei sollte nachvollziehbar sein, welche Kriterien angewendet wurden und welches Ergebnis festgestellt wurde.


Die Eignungsfeststellung ist von der Förderentscheidung zu unterscheiden.


Ein Bildungsträger kann beurteilen, ob eine Person fachlich zu einer Weiterbildung passt. Ob die Teilnahme öffentlich finanziert wird, entscheidet dagegen der zuständige Leistungsträger.


Digitale Systeme können Ergebnisse und Unterlagen strukturiert hinterlegen und anschließend die Freigabe für die Teilnehmeraufnahme steuern.


Dadurch werden Aufnahmeentscheidungen konsistenter und besser nachvollziehbar.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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