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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung trägt die übergeordnete Verantwortung für die Leitung eines Unternehmens beziehungsweise einer Bildungseinrichtung. Zu ihren Aufgaben gehören strategische Entscheidungen, wirtschaftliche Steuerung, Personalverantwortung und die Sicherstellung funktionierender Unternehmensprozesse.


Bei einem Bildungsträger kommt zusätzlich die Verantwortung dafür hinzu, dass die Organisation ihre Bildungsleistungen fachlich und qualitativ ordnungsgemäß erbringen kann.


Im Rahmen einer AZAV-Zulassung ist die Leitung des Trägers relevant. § 178 SGB III verlangt unter anderem, dass Leitung sowie Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen erwarten lassen.


Die Geschäftsführung muss nicht jeden Bildungsprozess persönlich durchführen. Sie muss jedoch sicherstellen, dass Zuständigkeiten eindeutig geregelt und geeignete Mitarbeiter eingesetzt werden.


Auch das Qualitätsmanagement benötigt eine erkennbare Unterstützung durch die Leitung.


Managementbewertungen, Qualitätsziele und strategische Verbesserungsmaßnahmen sind typische Instrumente, mit denen die Geschäftsführung ihre Verantwortung wahrnehmen kann.


In größeren Bildungseinrichtungen wird die operative Verantwortung häufig an pädagogische Leitung, Bildungsmanagement oder Standortleitungen delegiert.


Eine zentrale Bildungsmanagement-Software kann der Geschäftsführung dafür Kennzahlen zu Teilnehmerzahlen, Kursauslastung, Abbrüchen, Qualität, Umsätzen und offenen Aufgaben bereitstellen und dadurch fundierte Entscheidungen unterstützen.


NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Organigramm