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Honorarvertrag


Ein Honorarvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung einer Leistung gegen ein festgelegtes Honorar.


Bei Bildungsträgern wird diese Vertragsform häufig im Zusammenhang mit externen Dozenten, Trainern, Coaches oder Prüfern verwendet.


Im Vertrag können beispielsweise Leistungsumfang, Honorarhöhe, Abrechnung, Termine und Pflichten geregelt werden.


Wichtig ist, dass die Bezeichnung „Honorarvertrag“ allein nicht entscheidet, wie das Vertragsverhältnis rechtlich einzuordnen ist.


Ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, hängt von den tatsächlichen Umständen ab und kann arbeits- und sozialversicherungsrechtlich relevant sein.


Bildungsträger sollten entsprechende Modelle daher rechtlich und steuerlich sauber gestalten.


Aus organisatorischer Sicht sollte ein Honorarvertrag mit der Person und den tatsächlichen Unterrichtseinsätzen verbunden werden.


Dadurch können geleistete Stunden nachvollziehbar abgerechnet werden.


Bei AZAV-Maßnahmen muss zusätzlich sichergestellt sein, dass auch externe Honorarkräfte fachlich für ihren Einsatz geeignet sind. § 178 SGB III stellt Anforderungen an Lehr- und Fachkräfte unabhängig davon, wie die interne Vertragsorganisation bezeichnet wird.


Eine digitale Honorarverwaltung verbindet deshalb Vertragsdaten, Qualifikation, Termine und Abrechnung zu einem durchgängigen Prozess.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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