Ein Maßnahmeträger ist eine Organisation, die eine konkrete Maßnahme der Arbeitsförderung oder beruflichen Qualifizierung durchführt. Der Begriff wird besonders häufig im Zusammenhang mit Maßnahmen verwendet, die von Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder anderen öffentlichen Stellen gefördert beziehungsweise beauftragt werden.
Ein Maßnahmeträger kann beispielsweise Aktivierungsmaßnahmen, Coachings, berufliche Weiterbildungen, Umschulungen oder spezielle Eingliederungsangebote durchführen.
Abhängig von der Art der Maßnahme gelten unterschiedliche gesetzliche und organisatorische Voraussetzungen. Bei Maßnahmen, die einer AZAV-Zulassung unterliegen, muss der Träger für den entsprechenden Fachbereich zugelassen sein. Bei Gutscheinmaßnahmen muss zusätzlich die konkrete Maßnahme die erforderliche Zulassung besitzen.
Die Aufgabe eines Maßnahmeträgers endet nicht mit der Durchführung des Unterrichts. Er muss häufig Teilnehmerdaten verwalten, Anwesenheiten dokumentieren, Lehr- und Fachkräfte einsetzen, Qualitätsanforderungen erfüllen und gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger bestimmte Informationen oder Nachweise bereitstellen.
Die Bundesagentur für Arbeit führt außerdem Qualitätssicherungsprüfungen von Arbeitsmarktdienstleistungen durch und betrachtet dabei unter anderem teilnehmer- und maßnahmebezogene Unterlagen.
Eine professionelle Maßnahmeverwaltung verbindet deshalb Teilnehmer, zugelassene Maßnahme, Termine, Personal, Anwesenheit, Dokumentation und Abrechnung in einem nachvollziehbaren Prozess.