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Nebenstandort

Ein Nebenstandort ist ein zusätzlicher Standort eines Bildungsträgers neben dessen zentralem Hauptstandort.


Er kann beispielsweise regionale Verwaltung, Unterrichtsräume oder spezialisierte Bildungsangebote beherbergen.


Für Bildungsträger mit wachsendem Einzugsgebiet sind Nebenstandorte eine Möglichkeit, Bildungsangebote näher an Teilnehmer heranzubringen.


Im AZAV-Kontext dürfen zusätzliche Standorte jedoch nicht ausschließlich als interne organisatorische Angelegenheit betrachtet werden.


Die Trägerzulassung wird nach AZAV auch ortsbezogen geprüft; Änderungen bei Standorten gehören zu den ausdrücklich genannten relevanten Änderungen.


Bevor ein neuer Nebenstandort in Betrieb genommen wird, sollte daher geklärt werden, welche Schritte gegenüber der Fachkundigen Stelle notwendig sind.


Organisatorisch sollte jeder Nebenstandort eindeutig im System erfasst werden.


Dazu gehören Adresse, verantwortliche Mitarbeiter, Unterrichtsräume und dort angebotene Maßnahmen.


Bei zentraler Verwaltung können Verträge und Rechnungen weiterhin am Hauptstandort bearbeitet werden.


Lokale Mitarbeiter verwalten dagegen beispielsweise Anwesenheit oder kurzfristige Terminänderungen.


Über Rollen- und Rechteverwaltung lassen sich diese Zuständigkeiten digital abbilden.


Dadurch bleibt die gesamte Organisation trotz mehrerer Standorte auf einer gemeinsamen Datenbasis und kann zentral gesteuert und ausgewertet werden.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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