Eine Qualitätsprüfung untersucht, ob eine Leistung oder ein Prozess definierte Qualitätsanforderungen erfüllt.
Sie kann intern durch den Bildungsträger oder extern durch andere Stellen durchgeführt werden.
Bei internen Qualitätsprüfungen können beispielsweise Teilnehmerakten, Unterrichtsdokumentation oder Dozentenqualifikationen stichprobenartig kontrolliert werden.
Im Bereich geförderter Arbeitsmarktdienstleistungen führt auch die Bundesagentur für Arbeit Qualitätsprüfungen durch.
Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen bewertet unter anderem Information, Maßnahmedurchführung, Personal, Räumlichkeiten und Qualitätssicherung.
Bei zugelassenen Gutscheinmaßnahmen werden unter anderem Träger- und Maßnahmezertifikat, Maßnahmekonzept, Personal- und Raumanforderungen sowie das Qualitätsmanagementsystem als Prüfgrundlagen herangezogen.
Für Bildungsträger bedeutet dies, dass nicht nur das Zertifizierungsaudit relevant ist.
Auch die tatsächliche Durchführung der Maßnahme muss dauerhaft mit Konzept und Anforderungen übereinstimmen.
Eigene Qualitätsprüfungen können dabei helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen.
Digitale Checklisten ermöglichen regelmäßige Stichproben.
Feststellungen können anschließend direkt in Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen überführt werden.
Qualitätsprüfung wird dadurch zu einem kontinuierlichen Bestandteil des Bildungsbetriebs und nicht nur zu einer externen Kontrolle.