Ein Standort ist ein Ort, an dem ein Bildungsträger organisatorisch tätig ist oder Bildungsmaßnahmen durchführt.
Das kann beispielsweise eine Verwaltungsstelle, Akademie oder Schulungsstätte sein.
Im AZAV-Kontext ist der Standort besonders relevant.
§ 5 AZAV sieht vor, dass die Fachkundige Stelle Anforderungen im Rahmen der Trägerzulassung ortsbezogen und bezogen auf den jeweiligen Fachbereich prüft. Außerdem gehören Änderungen der Standorte zu den Änderungen, die für die Fachkundige Stelle relevant sein können.
Für Bildungsträger bedeutet dies, dass neue Standorte nicht nur eine operative Entscheidung sind.
Es sollte geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf die bestehende Zulassung haben.
Auch räumliche und organisatorische Voraussetzungen müssen zum jeweiligen Bildungsangebot passen.
In der laufenden Verwaltung sollte jeder Kurs eindeutig einem Standort zugeordnet sein.
Dadurch lassen sich Räume, Dozenten, Teilnehmer und Termine regional organisieren.
Bei mehreren Standorten ist außerdem ein Rollenmodell hilfreich.
Mitarbeiter einer Niederlassung sehen beispielsweise nur ihre eigenen Kurse, während die zentrale Geschäftsführung standortübergreifende Auswertungen erhält.
Eine digitale Standortverwaltung ermöglicht dadurch gleichzeitig lokale Verantwortung und zentrale Steuerung.