Eine Datenschutzerklärung informiert betroffene Personen darüber, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Sie beschreibt beispielsweise Verantwortlichen, Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Betroffenenrechte.
Bildungsträger benötigen Datenschutzhinweise für unterschiedliche Situationen.
Dazu können Website-Besucher, Interessenten, Teilnehmer oder Mitarbeiter gehören.
Eine Datenschutzerklärung ist nicht dasselbe wie eine Einwilligungserklärung.
Sie informiert über Datenverarbeitung, während eine Einwilligung nur dann erforderlich ist, wenn sie als konkrete Rechtsgrundlage für einen Verarbeitungsvorgang genutzt wird.
Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten transparent und rechtmäßig verarbeitet werden.
Für Bildungsträger sollte die Datenschutzerklärung zu den tatsächlich eingesetzten Systemen und Prozessen passen.
Wer beispielsweise ein Lernportal, Videokonferenzsystem oder digitales Teilnehmermanagement verwendet, muss die entsprechenden Datenverarbeitungen berücksichtigen.
Standardtexte sollten deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Bei Änderungen der Prozesse sollte auch die Datenschutzerklärung überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.