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Einwilligungserklärung


Eine Einwilligungserklärung dokumentiert, dass eine Person freiwillig einer bestimmten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt hat.


Datenschutzrechtlich ist Einwilligung nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen.


Sie sollte nicht verwendet werden, wenn die Verarbeitung ohnehin zur Vertragserfüllung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.


Eine Einwilligung muss auf einen klaren Zweck bezogen sein.


Beispielsweise kann ein Bildungsträger eine freiwillige Einwilligung benötigen, wenn Teilnehmerfotos für Marketingzwecke veröffentlicht werden sollen.


Eine pauschale Formulierung wie „Ich bin mit allen Datenverarbeitungen einverstanden“ ist ungeeignet.


Einwilligungen sollten außerdem nachvollziehbar dokumentiert und grundsätzlich widerrufbar sein.


Für Bildungsträger ist daher ein strukturiertes Einwilligungsmanagement sinnvoll.


Das System kann speichern, wofür eine Person eingewilligt hat und wann dies erfolgte.


Wichtig ist, Einwilligung nicht mit Datenschutzerklärung zu verwechseln.


Die Datenschutzerklärung informiert über Datenverarbeitung; die Einwilligung ist eine mögliche Rechtsgrundlage für einen konkreten Verarbeitungsvorgang.


NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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Stichwörter
Vertragsdokumentation