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Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist eine elektronische Methode, mit der eine Person Daten oder Dokumente signiert beziehungsweise ihre Zustimmung dokumentiert.


Die eIDAS-Verordnung unterscheidet verschiedene Signaturstufen.


Wichtig ist: Einer elektronischen Signatur darf ihre Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Eine qualifizierte elektronische Signatur besitzt nach Artikel 25 eIDAS die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.


Das bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige elektronische Unterschriftsmethode automatisch einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.


Welche Signaturart für einen bestimmten Vertrag oder Prozess ausreicht, hängt von den jeweiligen Formvorschriften ab.


Bildungsträger können elektronische Signaturen beispielsweise für Teilnehmerverträge oder andere Dokumente einsetzen.


Dadurch lassen sich Aufnahmeprozesse deutlich beschleunigen.


Das signierte Dokument sollte anschließend eindeutig dem richtigen Teilnehmer und Vertrag zugeordnet werden.


Eine digitale Vertragsverwaltung kann Signaturstatus und Zeitpunkt automatisch erfassen.


Elektronische Signaturen verbinden damit komfortable digitale Prozesse mit nachvollziehbarer Dokumentation.


NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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