Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Dazu gehören offensichtliche Angaben wie Name, Adresse oder E-Mail-Adresse.
Aber auch Teilnehmernummern, Prüfungsdaten oder andere Informationen können personenbezogen sein, wenn sie einer Person zugeordnet werden können.
Im Bildungsmanagement entsteht eine große Menge solcher Daten.
Teilnehmerstammdaten, Verträge, Anwesenheiten und Prüfungsergebnisse gehören beispielsweise dazu.
Die DSGVO stellt für ihre Verarbeitung klare Grundsätze auf.
Daten müssen für einen legitimen Zweck verarbeitet und auf das dafür notwendige Maß beschränkt werden.
Für Bildungsträger bedeutet dies, dass nicht jede theoretisch interessante Information gespeichert werden sollte.
Vor jedem neuen Datenfeld kann die Frage gestellt werden: Wofür benötigen wir diese Information?
Auch Zugriffe müssen beschränkt sein.
Nicht jeder Mitarbeiter benötigt Zugriff auf sämtliche Teilnehmerinformationen.
Ein Rollen- und Rechtekonzept ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer datenschutzgerechten Bildungssoftware.