Zum Inhalt springen

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist die örtliche beziehungsweise regionale Organisationseinheit der Bundesagentur für Arbeit. Sie betreut unter anderem Arbeitsuchende, Arbeitslose, Ausbildungsuchende und Arbeitgeber.


Zu ihren Aufgaben gehören Beratung und Vermittlung sowie die Entscheidung über verschiedene Leistungen der Arbeitsförderung.


Für Teilnehmer an Weiterbildungen ist die Agentur für Arbeit häufig die Stelle, mit der vor Beginn einer Förderung ein Beratungsgespräch geführt wird.


Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann beispielsweise ein Bildungsgutschein ausgegeben werden. Dieser bestätigt die Übernahme bestimmter Kosten einer beruflichen Weiterbildung.


Auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann von der Agentur für Arbeit eingesetzt werden.


Für Bildungsträger entsteht dadurch eine enge administrative Schnittstelle. Gutscheine müssen geprüft, Teilnehmer korrekt einer zugelassenen Maßnahme zugeordnet und erforderliche Daten oder Nachweise bereitgestellt werden.


Die Agentur für Arbeit ist jedoch nicht mit einer Fachkundigen Stelle nach AZAV zu verwechseln. Die AZAV-Zulassung eines Trägers oder einer Maßnahme wird von einer entsprechend akkreditierten FKS erteilt.


Die Agentur für Arbeit entscheidet dagegen im jeweiligen Förderfall über die Leistungen für eine Person beziehungsweise unterstützt Unternehmen bei geeigneten Förderinstrumenten.


Damit ist sie für Bildungsträger ein zentraler Partner bei der praktischen Umsetzung öffentlich geförderter Weiterbildung.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

Kontaktieren Sie uns

Diesen Beitrag teilen
Stichwörter
Bundesagentur für Arbeit