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Aktivierung

Aktivierung bezeichnet im arbeitsmarktpolitischen Zusammenhang die Unterstützung einer Person dabei, ihre berufliche Eingliederung aktiv voranzutreiben.


Dabei kann es beispielsweise darum gehen, berufliche Ziele zu klären, Kompetenzen festzustellen, Bewerbungsaktivitäten zu verbessern oder vorhandene Vermittlungshemmnisse zu reduzieren.


Der Begriff ist insbesondere mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III verbunden.


Die möglichen Ziele sind vielfältig. Sie reichen von der Heranführung an Ausbildungs- und Arbeitsmarkt über Unterstützung bei der Beschäftigungsaufnahme bis zur Vorbereitung einer selbstständigen Tätigkeit.


Aktivierung ist damit deutlich breiter als reine Weiterbildung.


Nicht immer steht die Vermittlung neuer Fachkenntnisse im Vordergrund. Häufig geht es um Orientierung, Motivation, Bewerbungsfähigkeit oder die Strukturierung des beruflichen Wiedereinstiegs.


Für Bildungsträger und Coaching-Anbieter bedeutet das, dass Aktivierungsmaßnahmen eine andere Logik besitzen können als klassische Lehrgänge.


Individuelle Ausgangslage, Ziele, Coachingverlauf und Ergebnisse spielen eine zentrale Rolle.


Bei geförderten Maßnahmen müssen darüber hinaus die Anforderungen der jeweiligen Zulassung beachtet werden.


Eine digitale Verwaltung sollte deshalb neben Teilnehmer- und Termindaten auch Maßnahmeziel, Coach, Inhalte und Teilnahme nachvollziehbar dokumentieren können.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Vermittlungshemmnis