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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Instrument zur Unterstützung von Menschen bei der beruflichen Eingliederung. Er kann beispielsweise für Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen oder für Leistungen einer privaten Arbeitsvermittlung eingesetzt werden.


Rechtsgrundlage ist insbesondere § 45 SGB III. Über entsprechende Verweisungen können Leistungen auch im Rechtskreis des SGB II relevant sein.


Ein AVGS legt fest, welches Maßnahmeziel verfolgt wird und unter welchen Rahmenbedingungen eine Leistung in Anspruch genommen werden kann. Mögliche Ziele sind beispielsweise die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen, die Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit oder die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.


Der Gutschein bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige Coaching- oder Bildungsleistung finanziert wird. Angebot und Träger müssen zu den Vorgaben des Gutscheins passen und die erforderlichen Zulassungen besitzen.


Eine weitere Variante betrifft die private Arbeitsvermittlung. Hier kann die Vergütung einer erfolgreichen Vermittlungsleistung unter den jeweiligen Voraussetzungen übernommen werden.


Für Bildungsträger und Coaching-Anbieter ist der AVGS deshalb ein wichtiges Förderinstrument. Entscheidend sind jedoch die konkrete Förderentscheidung, das auf dem Gutschein festgelegte Maßnahmeziel und die Übereinstimmung mit der zugelassenen Maßnahme.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Bildungsgutschein