Eine Aktivierungsmaßnahme ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die Menschen bei der Vorbereitung auf Ausbildung, Beschäftigung oder berufliche Selbstständigkeit unterstützen kann.
Die zentrale gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung findet sich in § 45 SGB III.
Mögliche Ziele sind beispielsweise die Heranführung an den Arbeitsmarkt, Feststellung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Vorbereitung auf Selbstständigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Aktivierungsmaßnahmen können auf unterschiedliche Weise organisiert werden.
Dazu gehören unter anderem Maßnahmen bei einem Träger (MAT) und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG).
Auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann je nach Fall eingesetzt werden.
Eine Aktivierungsmaßnahme ist nicht automatisch mit einer beruflichen Weiterbildung im Sinne der FbW gleichzusetzen.
Ziel, Dauer, Rechtsgrundlage und Zulassungsanforderungen unterscheiden sich.
Für Bildungsträger ist daher eine eindeutige Trennung der Maßnahmearten wichtig.
Ein AVGS-Coaching beispielsweise benötigt eine andere Konzeption und Dokumentation als eine sechsmonatige berufliche Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
Im Bildungsmanagement sollten Maßnahmeart, Förderinstrument, Zulassung, Teilnehmer, Termine, Anwesenheit und Zielerreichung deshalb strukturiert miteinander verbunden werden.