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Arbeitsförderung

Der Begriff Arbeitsförderung umfasst die Leistungen, Maßnahmen und Instrumente, mit denen Menschen bei Ausbildung, Beschäftigung, Weiterbildung und beruflicher Eingliederung unterstützt werden.


Die zentrale gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Es enthält unter anderem Regelungen zu Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Aktivierung, beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld und verschiedenen Leistungen für Beschäftigte und Arbeitgeber.


Arbeitsförderung soll unter anderem Arbeitslosigkeit vermeiden oder verkürzen, berufliche Eingliederung unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit verbessern.


Dafür stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Beispiele sind der Bildungsgutschein, der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, berufliche Weiterbildung sowie Zuschüsse und Entgeltersatzleistungen.


Im Bereich der Grundsicherung können über das SGB II ebenfalls verschiedene Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden. Dabei wird teilweise auf Instrumente des SGB III zurückgegriffen.


Für Bildungsträger bildet die Arbeitsförderung einen wichtigen institutionellen Rahmen. Viele öffentlich geförderte Weiterbildungs-, Coaching- und Eingliederungsangebote gehören zu diesem Bereich.


Die Arbeitsförderung ist jedoch deutlich breiter als Weiterbildung allein. Sie umfasst ein umfangreiches System von Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, finanzieller Absicherung und Unterstützung bei der Aufnahme oder Sicherung von Beschäftigung.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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