AVGS ist die Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der Gutschein gehört zu den Instrumenten der Arbeitsförderung und kann Menschen dabei unterstützen, ihre Chancen auf Ausbildung oder Beschäftigung zu verbessern.
Ein AVGS kann unterschiedliche Zielrichtungen haben. Dazu gehören beispielsweise Coaching, berufliche Orientierung, Aktivierung, die Verringerung individueller Vermittlungshemmnisse, Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit oder Unterstützung durch eine private Arbeitsvermittlung.
Welche konkrete Leistung genutzt werden kann, ergibt sich aus dem jeweiligen Gutschein. Darin werden unter anderem Maßnahmeziel und häufig weitere Rahmenbedingungen festgelegt.
Bei einem AVGS für Coaching beziehungsweise eine Maßnahme bei einem Träger sucht die geförderte Person einen passenden zugelassenen Anbieter und eine zum Gutschein passende Maßnahme aus. Der Träger prüft gemeinsam mit der Person, ob Gutschein und Angebot übereinstimmen.
Ein AVGS ist von einem Bildungsgutschein zu unterscheiden. Der Bildungsgutschein ist insbesondere auf die Förderung beruflicher Weiterbildung ausgerichtet. Der AVGS gehört dagegen zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.
Auch ein automatischer Anspruch auf jede Form des AVGS besteht nicht. Für bestimmte Konstellationen der privaten Arbeitsvermittlung gibt es besondere Anspruchsregelungen; ansonsten ist die konkrete Förderentscheidung entscheidend.