Ein AVGS-Coaching ist eine über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein förderbare Unterstützungsmaßnahme zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung. Je nach individueller Situation kann das Coaching sehr unterschiedliche Schwerpunkte haben.
Mögliche Inhalte sind beispielsweise berufliche Orientierung, Bewerbungsstrategie, Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Kompetenzanalyse oder Unterstützung bei der Überwindung von Vermittlungshemmnissen.
Auch eine Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstand einer entsprechenden Maßnahme sein.
Entscheidend ist, dass das Coaching zu dem Maßnahmeziel passt, das im AVGS festgelegt wurde. Außerdem müssen Anbieter und konkrete Maßnahme die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Das Coaching kann je nach zugelassener Ausgestaltung als Einzelcoaching, Gruppencoaching oder in einer Kombination verschiedener Formate stattfinden. Auch digitale beziehungsweise teilweise digitale Durchführungsformen können möglich sein, wenn sie der zugelassenen Maßnahme entsprechen.
Für Coaching-Anbieter ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig. Termine, Inhalte, Anwesenheit und Entwicklungsfortschritte sollten nachvollziehbar erfasst werden.
Der AVGS übernimmt dabei nicht pauschal die Kosten jedes frei gewählten Coachings. Zunächst erfolgt die arbeitsmarktbezogene Förderentscheidung durch Agentur für Arbeit beziehungsweise die zuständige Stelle.