Eine AVGS-Maßnahme ist eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein genutzt werden kann. Solche Maßnahmen können sehr unterschiedliche Inhalte haben und richten sich nach dem auf dem Gutschein festgelegten Förderziel.
Typische Angebote sind Bewerbungscoaching, berufliche Orientierung, Kompetenzfeststellung, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Heranführung an den Arbeitsmarkt oder Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit.
Damit eine Maßnahme mit einem AVGS genutzt werden kann, müssen die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere müssen Träger und Maßnahme über die erforderliche Zulassung verfügen. Das Angebot muss außerdem inhaltlich zu den Vorgaben des ausgestellten Gutscheins passen.
Für Bildungsträger bedeutet dies, dass eine allgemein angebotene Coaching-Leistung nicht automatisch als AVGS-Maßnahme eingesetzt werden darf. Das Konzept wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft und definiert beispielsweise Zielgruppe, Inhalte, Dauer, Methodik, Qualifikation der Coaches und Kosten.
Während der Durchführung ist eine nachvollziehbare Dokumentation wichtig. Dazu gehören je nach Maßnahme beispielsweise Teilnahmezeiten, Coachingtermine, bearbeitete Inhalte, Zielvereinbarungen und Ergebnisse.
Die AVGS-Maßnahme ist damit ein wichtiges Instrument zwischen individueller Arbeitsmarktförderung und professionellen Coaching- beziehungsweise Qualifizierungsangeboten.