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Berufliche Eingliederung

Berufliche Eingliederung beschreibt den Prozess, mit dem eine Person nachhaltig in Ausbildung oder Beschäftigung integriert werden soll.


Sie ist eines der zentralen Ziele der Arbeitsförderung und spielt sowohl im SGB II als auch im SGB III eine wichtige Rolle.


Berufliche Eingliederung kann sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen erfordern. Manche Personen benötigen lediglich Hilfe bei der Stellensuche, andere eine berufliche Weiterbildung, Coaching oder Unterstützung bei persönlichen und fachlichen Vermittlungshemmnissen.


Eine erfolgreiche Eingliederung bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass jede Person dieselbe Maßnahme erhält.


Vielmehr soll die Unterstützung an den individuellen Voraussetzungen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden.


Für Bildungsträger ist berufliche Eingliederung insbesondere bei AZAV-Maßnahmen relevant, weil viele Maßnahmen mit konkreten arbeitsmarktbezogenen Zielen verbunden sind.


Dazu können beispielsweise Verbesserung der Bewerbungsfähigkeit, Erwerb neuer Qualifikationen oder Abschluss eines anerkannten Berufs gehören.


Der Erfolg sollte möglichst anhand geeigneter Kennzahlen verfolgt werden.


Dazu können Abschlussquote, Vermittlungsquote oder Beschäftigungsaufnahme gehören.


Allerdings muss bei jeder Statistik genau definiert werden, was als erfolgreiche Eingliederung gilt und welcher Beobachtungszeitraum verwendet wird.


Nur so entstehen belastbare Aussagen über die Wirkung einer Maßnahme.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Qualifizierungschancengesetz