Die berufliche Rehabilitation unterstützt Menschen, deren Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung eingeschränkt sind.
Ziel ist es, Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und eine möglichst dauerhafte berufliche Teilhabe zu ermöglichen.
Ein zentraler rechtlicher Rahmen findet sich im SGB IX.
Je nach individueller Situation können unterschiedliche Rehabilitationsträger zuständig sein.
Berufliche Rehabilitation kann zahlreiche Leistungen umfassen. Dazu gehören beispielsweise Beratung, technische Hilfen, Qualifizierung, Weiterbildung, Umschulung oder andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Für Bildungsträger ist wichtig, berufliche Rehabilitation nicht pauschal mit einem klassischen Bildungsgutschein gleichzusetzen.
Förderweg, Leistungsträger, Abrechnung und notwendige Nachweise können sich erheblich unterscheiden.
Auch die besonderen Bedürfnisse des Teilnehmers können zusätzliche organisatorische Anforderungen mit sich bringen.
Dazu können Barrierefreiheit, technische Hilfsmittel oder individuell angepasste Lernbedingungen gehören.
Eine digitale Teilnehmerverwaltung sollte deshalb unterschiedliche Rehabilitationsträger und Finanzierungsarten abbilden können.
Gleichzeitig ist beim Datenschutz besondere Sorgfalt notwendig, da im Zusammenhang mit Rehabilitation besonders sensible personenbezogene Informationen relevant sein können.
Es sollten nur solche Daten gespeichert werden, die für den jeweiligen Bildungs- und Verwaltungsprozess tatsächlich erforderlich sind.